Keine Verlängerung der Räumungsfrist ohne genaue Angaben zur Wohnungssuche

Will ein zur Räumung verurteilter Mieter mangels neuer Wohnung eine Verlängerung der Räumungsfrist erreichen, muss er detailliert darlegen, um welche Wohnungen er sich wann und wie, vergeblich bemüht hat. Die Vorlage von vier Online-Anzeigen reicht hierfür bei Weitem nicht aus.

LG Darmstadt, Beschluss v. 28.4.2017, 6 S 65/17